Informationen für unsere Schulanfänger
Vollendet Ihr Kind bis zum 30.06. das sechste Lebensjahr, MÜSSEN Sie es an einer der drei Schulen im gemeinsamen Schulbezirk anmelden.
Kinder, die bis zum 30.09. sechs Jahre alt werden, KÖNNEN angemeldet werden, sofern dies dem Entwicklungsstand Ihres Kindes entspricht. Möchten Sie Ihr Kind in eine Schule in freier Trägerschaft einschulen, muss die Anmeldung trotzdem an einer der drei Schulen im gemeinsamen Schulbezirk erfolgen. Weitere Informationen zu Einzugsgebieten und Bedingungen der Einschulung finden Sie auf der Website der Stadt Leipzig.
Im gemeinsamen Schulbezirk entscheiden die Eltern, an welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten Kriterien getroffen.
Sollten mehr Schüler an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler an unserer Schule wie folgt ausgewählt:
- Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen
- eng umgrenzte Härtefälle
- Länge des sicheren Schulwegs
a) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen.
b) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt (Name). Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.
c) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig.
Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.
Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u.ä. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.
Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet.
Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie im Mai/Juni 2025.
Termine für das Schuljahr 2025/ 2026
20. August 2024: 8.00 Uhr -11.30 Uhr und 13.00 Uhr -17.00 Uhr
22. August 2024: 8.00 Uhr -11.30 Uhr und 13.00 Uhr -16.00 Uhr
27. August 2024: 8.00 Uhr -11.30 Uhr und 13.00 Uhr -16.00 Uhr
Was muss zur Schulanmeldung mitgebracht werden?
Zur Anmeldung sind vorzulegen:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- der Informationsbrief vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
- das ausgefüllte und von der/den Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular zur Schulanmeldung
- Ausweise der Sorgeberechtigten
- Masernimpfschutznachweis
- Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht / Negativbescheinigung bei Alleinsorgeberechtigten
- Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Schulanmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.
Was passiert nach der Schulanmeldung?
- Schnuppertage für die zukünftigen Schulanfänger
- 0. Elternabend (im Frühling vor der Einschulung)
Die Schulaufnahmefeier Ihres Kindes findet am Samstag, 09. August 2025 statt. Im festlichen Rahmen wird Ihr Kind in die Grundschule aufgenommen. Montag, 11. August 2025, ist der erste Schultag.